Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Ihr Partner für FeV in Osnabrück

Wir führen die erforderlichen Untersuchungen schnell und zuverlässig speziell für die folgenden Klassen durch:
• Führerscheinklassen D
• Führerscheinklassen C
• Personenbeförderung
Der klare Vorteil für Sie:
Alle Untersuchungen erfolgen bei einem einzigen Termin aus einer Hand.
Doch wer muss überhaupt zur Fahrtauglichkeitsuntersuchungen?
Seit dem 01.01.1999 sind die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E sowie D1, D1E und DE nur noch befristet gültig.
Es gibt gemäß der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) bestimmte Regelungen, in welchen Abständen die Inhaber dieser Führerscheinklassen zur Fahrtauglichkeitsuntersuchung müssen, um im Straßenverkehr fit zu bleiben.
• Bei Verlängerung des Führerscheins der Klasse C1 und C1E ab Vollendung des 50. Lebensjahres alle 5 Jahre.
• Klasse C und CE: alle 5 Jahre nach Erwerb.
• Klasse D, D1, DE und D1E: alle 5 Jahre nach Erwerb.
Welche weiteren Vorteile haben Sie von unseren Untersuchungen?
• Wir arbeiten Streng nach den Vorgaben der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
• Unsere Untersuchungen sind angepasst an die Führerscheine der Klassen D & C
• Wir bieten Ihnen unsere Leistung nach den Grundsätzen der Inhaber oder Anwärter für einen Personenbeförderungsschein (auch bekannt als Taxischein)
Haben Sie noch Fragen zur FeV?
Bei uns finden Sie Beratung nicht nur für Osnabrück.